Neue umsatzsteuerliche Regelungen mit MADAR

Nachdem die Abrechnung von tauschähnlichen Umsätzen in MADAR bereits seit Mitte 2009 umgesetzt ist, wurde nun die Regelung zum

Reverse-Charge-Verfahren mit MADAR Release 4.3.3 zum 31.3.2011 vollständig erfüllt.


tauschähnlicher Umsatz

Begriff aus der Umsatzsteuer: ein Geschäft, bei dem die Lieferung oder sonstige Leistung der einen Seite von der anderen Seite auch

mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung (ggf. mit barer Zuzahlung) bezahlt wird. Wird grundsätzlich behandelt wie ein Tausch.

 

Reverse-Charge-Verfahren

Umsatzsteuerliche Regelung, nach der in bestimmten Fällen nicht der leistende Unternehmer, sondern sein Kunde (Leistungsempfänger)

die Umsatzsteuer schuldet.

Umsetzung der eANV mit MADAR

MADAR nutzt zur Erstellung der eANV-Dokumente und für die OSCI-Kommunikation mit der ZKS die Middleware MODAWI.

MODAWI, entwickelt von der Hamburger Firma Consist-ITU , verspricht durch die Erfahrung der ITU, erworben in anderen Parallelprojekten,

einen problemlosen Einstieg in die neue elekronische Welt des Abfallmanagements.

Sämtliche Vorgaben vom BMU und der ZKS sind mit dem aktuellen MADAR Release 4.4 umgesetzt.

 

Eine Liste aller Dokumente und Erläuterungen rund um eANV, die beschreiben, wie Sie und das MADAR sich zu verhalten haben, sehen Sie hier:

   1. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)
   2. Nachweisverordnung
   3. BMU-Schnittstelle mit Dokumentation
   4. Konkretisierende Hinweise zur BMU-Schnittstelle
   5. Informationsschrift M27, Vollzugshilfe eANV
   6. LAGA-Online.de: Vorläufige Empfehlungen zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (LAGA-Mitteilung 27)
   7. Vollzugshinweise bei Störung/Ausfall
   8. Informationsschrift besondere Konstellationen Nr. 9
   9. AGS-Merkblatt Ergänzendes Formblatt  EGF
  10. AGS-Merkblatt AGS-Bescheid
  11. ASYS-BMU-Schnittstelle (Prüf- und Verarbeitungsregeln in ASYS)
  12. ZKS Software-Hersteller-Handbuch
  13. Nutzungsordnung der ZKS
  14. Merkblatt zur Qualitätssicherung bei der elektronischen Nachweisführung in der Vorabkontrolle (Pflichtfelder)
  15. Handbuch Länder-eANV
  16. Hinweise zur Deklarationsanalyse im Nachweisverfahren

 

 

Der elektronische Begleitschein

 

 

Ein elektronischer Begleitschein wird, je nach Konfiguration, an der Waage oder über die Eingangskontrolle angelegt,
falls es noch nicht vom Verfahrensbeteiligten an Ihr Postfach gesendet wurde.

 

Der Begleitschein kann qualifiziert digital signiert werden. Er liegt nun im Datenbanksystem als eANV-konforme XML-Datei mit Signatur vor und wird über einen Serverprozess automatisch an die Behörde und an den Erzeuger bzw. der/die Beförderer versendet.

 

Die geforderte qualifizierte digitale Signatur wird über eine Komponente der Firma SecCommerce abgebildet.

 

 


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