Neue umsatzsteuerliche Regelungen mit MADAR
Nachdem die Abrechnung von tauschähnlichen Umsätzen in MADAR bereits seit Mitte 2009 umgesetzt ist, wurde nun die Regelung zum
Reverse-Charge-Verfahren mit MADAR Release 4.3.3 zum 31.3.2011 vollständig erfüllt.
tauschähnlicher Umsatz
Begriff aus der Umsatzsteuer: ein Geschäft, bei dem die Lieferung oder sonstige Leistung der einen Seite von der anderen Seite auch
mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung (ggf. mit barer Zuzahlung) bezahlt wird. Wird grundsätzlich behandelt wie ein Tausch.
Reverse-Charge-Verfahren
Umsatzsteuerliche Regelung, nach der in bestimmten Fällen nicht der leistende Unternehmer, sondern sein Kunde (Leistungsempfänger)
die Umsatzsteuer schuldet.
Umsetzung der eANV mit MADAR
MADAR nutzt zur Erstellung der eANV-Dokumente und für die OSCI-Kommunikation mit der ZKS die Middleware MODAWI.
MODAWI, entwickelt von der Hamburger Firma Consist-ITU , verspricht durch die Erfahrung der ITU, erworben in anderen Parallelprojekten,
einen problemlosen Einstieg in die neue elekronische Welt des Abfallmanagements.
Sämtliche Vorgaben vom BMU und der ZKS sind mit dem aktuellen MADAR Release 4.4 umgesetzt.
Eine Liste aller Dokumente und Erläuterungen rund um eANV, die beschreiben, wie Sie und das MADAR sich zu verhalten haben, sehen Sie hier:
1. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)
2. Nachweisverordnung
3. BMU-Schnittstelle mit Dokumentation
4. Konkretisierende Hinweise zur BMU-Schnittstelle
5. Informationsschrift M27, Vollzugshilfe eANV
6. LAGA-Online.de: Vorläufige Empfehlungen zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (LAGA-Mitteilung 27)
7. Vollzugshinweise bei Störung/Ausfall
8. Informationsschrift besondere Konstellationen Nr. 9
9. AGS-Merkblatt Ergänzendes Formblatt EGF
10. AGS-Merkblatt AGS-Bescheid
11. ASYS-BMU-Schnittstelle (Prüf- und Verarbeitungsregeln in ASYS)
12. ZKS Software-Hersteller-Handbuch
13. Nutzungsordnung der ZKS
14. Merkblatt zur Qualitätssicherung bei der elektronischen Nachweisführung in der Vorabkontrolle (Pflichtfelder)
15. Handbuch Länder-eANV
16. Hinweise zur Deklarationsanalyse im Nachweisverfahren
Ein elektronischer Begleitschein wird, je nach Konfiguration, an der Waage oder über die Eingangskontrolle angelegt,
falls es noch nicht vom Verfahrensbeteiligten an Ihr Postfach gesendet wurde.
Der Begleitschein kann qualifiziert digital signiert werden. Er liegt nun im Datenbanksystem als eANV-konforme XML-Datei mit Signatur vor und wird über einen Serverprozess automatisch an die Behörde und an den Erzeuger bzw. der/die Beförderer versendet.
Die geforderte qualifizierte digitale Signatur wird über eine Komponente der Firma SecCommerce abgebildet.
